Adressen aus Listbroking

Listbroking ist die Vermittlung von Adressenlisten für Werbezwecke zwischen zwei nicht konkurrierenden Unternehmen. Sie erfolgt durch einen Makler (Broker) und auf der Grundlage des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Gründe für eine Anmietung:

Bei der Neukundengewinnung per Post hat sich vor allem der Einsatz von Kundenadressen anderer Unternehmen als erfolgreich erwiesen. Denn dadurch erreicht man vielversprechende neue Zielgruppen, die ihre Bereitschaft, auf schriftliche Werbung zu reagieren, bereits bewiesen haben. Erfahrungsgemäß sind die Response-Quoten viel höher als bei der Nutzung kalter Adressen von Adress-Verlagen.

Das ist beim Listbroking zu beachten:

  • Es besteht eine Mindestabnahmemenge von 5.000 Adressen.
  • Die Vermietung der Adressen erfolgt üblicherweise zur einmaligen Nutzung.
  • Keine Vermietung der Adressen an konkurrierende Unternehmen.
  • Die Vermietung erfolgt erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Listeigner.
  • Die Vermietung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzes.
  • Bei Änderung des laufenden Auftrags (z. B. PAL-Termin) ist der Listeigner sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Er kann dann seine Freigabe zurückziehen.